Österreichische Mathematik-Olympiade — Statuten für die Regionalwettbewerbe

  1. Teilnahmeberechtigung
    1. Gemeinsame Regeln für beide Wettbewerbe
      1. Teilnahmeberechtigt sind TeilnehmerInnen an Vorbereitungskursen, die sich über den entsprechenden Kurswettbewerb qualifiziert haben.
      2. Aus jedem Kurs qualifizieren sich fünf TeilnehmerInnen des Kurswettbewerbs, vgl. aber 1.3.
    2. Teilnahmeberechtigung am Junior-Regionalwettbewerb (JRW)
      1. Wenn eine der folgenden Bedingungen zutrifft, ist keine Teilnahme an einem Junior-Regionalwettbewerb mehr zulässig:
        1. SchülerInnen ab der 11. Schulstufe,
        2. SchülerInnen ab der 10. Schulstufe, die bereits einmal an einem Junior-Regionalwettbewerb teilgenommen haben,
        3. SchülerInnen, die bereits einmal an einem Regionalwettbewerb für Fortgeschrittene oder einem internationalen Wettbewerb (IMO, MEMO, EGMO) teilgenommen haben.
    3. Teilnahmeberechtigung am Regionalwettbewerb für Fortgeschrittene (RWF)
      1. SchülerInnen, die bereits an einem Bundeswettbewerb-Finale oder einem internationalen Wettbewerb (IMO, MEMO, EGMO oder ähnliche) teilgenommen – allenfalls auch für ein anderes Land – und sich beim Kurswettbewerb qualifiziert haben, zählen nicht zum Kontingent von fünf SchülerInnen laut 1.1.2.
      2. Gleiches gilt für die Bestplatzierten der Junior-Regionalwettbewerbe im Vorjahr gemäß folgender Regel in Abhängigkeit von der Anzahl der TeilnehmerInnen beim vorjährigen Junior-Regionalwettbewerb:
        1 bis 20 TeilnehmerInnen:SiegerIn und ZweiteR des JRW
        21 bis 40 TeilnehmerInnen:SiegerIn, ZweiteR und DritteR des JRW
        ab 41 TeilnehmerInnen:SiegerIn, ZweiteR, DritteR und VierteR des JRW
      3. Darüber hinaus teilnahmeberechtigt sind jene SchülerInnen, die sich über den Qualifikationswettbewerb eines dem Regionalwettbewerb zugeordneten Bundeslandes qualifiziert haben. Beim Qualifikationswettbewerb qualifizieren sich maximal 10 Personen.
  2. Gäste
    1. Die WettbewerbsorganisatorInnen können SchülerInnen ausländischer Schulen als Gäste einladen.
    2. Neben in Österreich befindlichen Schulen sind auch Schulen mit österreichischer Schulnummer (z.B. auch Österr. Schule in Budapest) österreichische Schulen. Die SchülerInnen dieser Schulen sind daher keine Gäste, sondern reguläre TeilnehmerInnen.
    3. Allfällige Buchpreise für Gäste sind über Sponsoren zu finanzieren.
    4. Für die Bestimmung der Preisurkunden werden zunächst die Gäste aus der Liste entfernt, dann werden die Punktegrenzen für Preise bestimmt (z.B. ab 20 Punkten gibt es 2. Preis). Die Gäste bekommen dann die Preise, die sich aus diesen Grenzen ergeben, wobei im Falle von größeren Punkteabständen an der Punktegrenze die Jury über die Positionierung der Punktegrenze im Intervall zwischen den Punkten der österreichischen TeilnehmerInnen frei entscheiden kann. (Zum Beispiel: Wenn es in vorigem Beispiel österreichische SchülerInnen mit 20 Punkten (2. Preis) und mit 16 Punkten (3. Preis) gibt und ein Gast 19 Punkte hat, so bekommt er/sie einen 2. oder 3. Preis nach Juryentscheid.)
  3. Jury
    1. Die Jury besteht jeweils aus allen während der Korrekturphase des entsprechenden Wettbewerbs anwesenden BetreuerInnen. Auch BetreuerInnen, die nicht während der gesamten Korrekturphase anwesend sein können, sowie BetreuerInnen von Gästen, sind Mitglieder der Jury.
    2. Die Jury kann weitere geeignete Personen durch Beschluss in die Jury aufnehmen.
    3. Die Jury ist beschlussfähig, wenn alle Mitglieder eingeladen wurden und mindestens die Hälfte ihrer Mitglieder anwesend ist.
    4. Die Sitzungen der Jury werden von einem/einer Vorsitzenden geleitet.
    5. Die Wahl des/der Vorsitzenden findet bei der konstituierenden Jurysitzung statt. Diese wird beim KursleiterInnenseminar in Mariazell abgehalten. Die konstitutierende Sitzung wird von dem/der OrganisatorIn der Veranstaltung geleitet.
    6. Ist der/die gewählte Juryvorsitzende während des Wettbewerbs verhindert, so wird er/sie von dem/der OrganisatorIn vertreten, oder es wird auf Wunsch des/der OrganisatorIn einE neueR JuryvorsitzendeR gewählt.
    7. Die Jury tritt zum nächstmöglichen Zeitpunkt zusammen, wenn dies mindestens drei Mitglieder oder der/die Vorsitzende verlangen.
    8. Die Jury beschließt mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder; im Falle von Stimmengleichheit gibt die Stimme des/der Vorsitzenden den Ausschlag.
    9. Zur Abänderung eines bereits von derselben Jury gefassten Beschlusses ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich.
  4. Aufgabenauswahl
    1. Die Aufgaben für den Wettbewerb werden von einem Aufgabenkomitee aus Einreichungen ausgewählt und ggf. umformuliert. Weiters erstellt das Aufgabenkomitee Musterlösungen, englische Sprachfassungen und Vorschläge für ein Punkteschema.
    2. Eine Änderung der Aufgaben durch die Jury ist nicht vorgesehen.
  5. Erlaubte Hilfsmittel
    1. Papier für Konzeptblätter und Reinschrift (nicht notwendigerweise verschiedene Papiersorten) wird zur Verfügung gestellt.
    2. Erlaubt sind (soferne sie nicht den Verboten in 5.3 widersprechen):
      1. Formelsammlung (wird zur Verfügung gestellt),
      2. Schreib- und Zeichenwerkzeuge (Stifte, Zirkel, Lineal, Geodreieck, Radiergummi, ...),
      3. Jause und Getränke,
      4. Glücksbringer,
      5. Medikamente, Taschentücher, Brillen, ...
    3. Verboten sind:
      1. Taschenrechner,
      2. Mobiltelefon in jedwedem Modus,
      3. Kommunikationsgerät jedweder Art,
      4. Kommunikation jedweder Art,
      5. sämtliche Unterlagen,
      6. sämtliche mit Ziffern und/oder Formeln beschriftete Dinge, z.B. Bleistifte, soferne es sich nicht nur um Artikelnummern udgl. handelt,
      7. Modelle geometrischer Körper.
    4. Zuwiderhandeln kann durch die Jury durch Disqualifikation geahndet werden.
    5. Im Zweifelsfall obliegt die Zulassung von Hilfsmitteln im Einzelfall dem/der Juryvorsitzenden, der/die bei der nächsten Jurysitzung Bericht erstattet.
    6. Rote Stifte dürfen nicht verwendet werden.
  6. Format des Wettbewerbs
    1. Der Wettbewerb umfasst vier Aufgaben.
    2. Die vier Aufgaben sind den Gebieten Algebra, Geometrie, Kombinatorik und Zahlentheorie zugeordnet.
    3. Die Reihenfolge der Aufgaben ist unabhängig von ihrer Schwierigkeit.
    4. Der Wettbewerb dauert vier Stunden.
    5. Fragen zur Angabe:
      1. RWF: In den ersten 60 Minuten können schriftlich Fragen zur Angabe gestellt werden.
      2. JRW: In den ersten 90 Minuten können schriftlich Fragen zur Angabe gestellt werden.
      3. Die Fragen werden von einem von der Jury bestimmten Fragenkomitee, das aus mindestens zwei Personen besteht, beantwortet. Diese Gruppe versucht über die Beantwortung Einvernehmen herzustellen. In Fällen, in denen dies nicht gelingt, wird durch Mehrheitsbeschluss entschieden und der Jury bei der nächsten Sitzung Bericht erstattet.
  7. Ablauf der Wettbewerbe
    1. In jedem Wettbewerbssaal und bei Bedarf am Gang wird mindestens von einer, nach Möglichkeit von zwei Personen Aufsicht geführt. Die Aufsichtsperson trägt für die Einhaltung der Regeln Sorge und bringt etwaige bemerkte Verstöße der Jury zur Kenntnis.
    2. Eine Aufsichtsperson führt ein Protokoll, das zumindest Beginn- und Endzeit des Wettbewerbs sowie Abwesenheiten (insbesondere WC-Besuche) von TeilnehmerInnen dokumentiert.
    3. TeilnehmerInnen, die vorzeitig ihre Teilnahme am Wettbewerb beenden, dürfen sich nur an Orten aufhalten, von denen kein Sichtkontakt oder sonstiger Kontakt zu den verbliebenen WettbewerbsteilnehmerInnen möglich ist.
    4. In der letzten halben Stunde ist keine vorzeitige Abgabe erlaubt; ausgenommen davon sind begründete Ausnahmefälle mit vorheriger Zustimmung der Jury.
    5. Die Aufgabenstellungen dürfen in keiner Weise vor 15:00 Uhr des Wettbewerbstages an andere Personen weitergegeben werden.
    6. Bei der Korrektur wird primär die Reinschrift gelesen; im Bedarfsfall wird auf das Konzept zurückgegriffen.
    7. Lediglich das Angabeblatt darf aus dem Wettbewerbssaal mitgenommen werden, alle übrigen Blätter sind abzugeben (oder auf ausdrücklichen Wunsch des/der TeilnehmerIn unmittelbar zu entsorgen).
  8. Korrektur und Koordination
    1. Jede Aufgabe wird von mehreren KorrektorInnen korrigiert (Korrekturphase).
    2. Die KorrektorInnen versuchen in der Korrekturphase nach bestem Wissen und Gewissen, die Arbeiten der SchülerInnen zu verstehen und allfällige Argumentations- und Rechenfehler aufzudecken.
    3. Die KorrektorInnen einer Aufgabe legen einvernehmlich auf Grundlage eventueller vom Aufgabenkomitee erstellter Vorschläge ein Punkteschema fest. Dies kann vor, während und nach der Korrekturphase geschehen bzw. können Präzisierungen und Verfeinerungen vorgenommen werden. Sollte kein Einvernehmen hergestellt werden können, wird die Entscheidung an die Jury übertragen. Auf Verlangen mindestens eines Jurymitglieds wird bei der nächsten Jury-Sitzung das Punkteschema vorgestellt.
    4. Anschließend an die Korrekturphase einer Aufgabe findet die Koordination dieser Aufgabe statt.
    5. Ziel der Koordination ist höchstmögliche Konsistenz bei der Punktevergabe innerhalb einer Aufgabe. Ein weiteres Ziel ist die Objektivierung der Punktevergabe durch Mehraugenprinzip.
    6. Jedes Korrekturteam bestimmt mindestens eine Person, die bei der Koordination jeder Arbeit dieser Aufgabe anwesend ist.
    7. Die endgültigen Punkte jeder Arbeit werden von mindestens zwei Personen festgelegt.
    8. Andere Jurymitglieder sind eingeladen, bei Koordinationssitzungen anwesend zu sein.
    9. Sollten die KorrektorInnen bei der Besprechung einer Arbeit befangen sein (z.B. weil es sich um eineN SchülerIn aus dem eigenen Kurs handelt), so ist erforderlichenfalls durch Zuziehung weiterer Jury-Mitglieder sicherzustellen, dass mindestens einer, nach Möglichkeit zwei der Anwesenden nicht befangen sind. Die befangenen Personen nehmen nicht an Abstimmungen über diese Arbeit teil. Im Zweifel ist von Befangenheit auszugehen. Von Befangenheit ist jedoch nicht auszugehen, wenn die/der betreffende SchülerIn lediglich im Rahmen von Regional- oder Bundeswettbewerben oder internationalen Wettbewerben bzw. den entsprechenden Vorbereitungsseminaren (inklusive Betreuung von Ausarbeitungsaufgaben) Kontakt hatte.
    10. Während der Koordinationssitzung werden die Arbeiten und die Ergebnisse der Korrekturphase besprochen und anhand des Punkteschemas die Punkte für jede Arbeit einvernehmlich festgelegt.
    11. Sollte kein Einvernehmen hergestellt werden können, wird die Entscheidung auf einen späteren Zeitpunkt innerhalb derselben Koordinationssitzung oder auf eine weitere Koordinationssitzung vertagt.
    12. Sollten auch Vertagungen und andere Vermittlungsversuche nicht zum Einvernehmen führen, wird die Entscheidung an die Jury übertragen.
    13. Pro Aufgabe und SchülerIn ist eine ganzzahlige Punktezahl von 0 bis 8 zu vergeben. Weitere Unterteilungen sind nicht vorgesehen. Ausnahme: Beim Junior-Regionalwettbewerb Salzburg/Oberösterreich können auch halbzahlige Punkte vergeben werden.
    14. Vor der abschließenden Jurysitzung können die BetreuerInnen (oder einE von ihnen bestimmte VertreterIn) Einsicht in die Arbeiten ihrer SchülerInnen nehmen und Rückfragen an die KorrektorInnen der jeweiligen Aufgaben stellen. Dabei können einvernehmlich Punkte geändert werden. Jene Fälle, in denen kein Einvernehmen hergestellt werden kann, werden von der Jury behandelt.
  9. Preise (beide Wettbewerbe)
    1. TeilnehmerInnen, die auf mindestens eine Aufgabe 8 Punkte erreicht haben, aber keinen Preis erhalten, erhalten eine Ehrende Erwähnung.
    2. Auf der Ergebnisliste werden die TeilnehmerInnen nach den jeweils geltenden Tie Breakern (siehe 9.11) – mit Ausnahme von Losentscheid – angeordnet, für die Bestimmung des ausgewiesenen Rangs jedoch nur die Punktesumme berücksichtigt. Bei Losentscheid wird auf der Ergebnisliste alphabetisch nach Name sortiert.
    3. Etwa die Hälfte der TeilnehmerInnen erhält einen Preis.
    4. Es gibt erste, zweite und dritte Preise. Diese werden etwa im Verhältnis 1:2:3 vergeben.
    5. TeilnehmerInnen mit derselben Punktezahl erhalten denselben Preis.
    6. Ein erster Preis „summa cum laude“ wird verliehen, falls volle Punktezahl erreicht wurde.
    7. 30 Prozent der TeilnehmerInnen erhalten Buchpreise aus dem vom Bundesministerium zur Verfügung gestellten Budget. Allfällige darüber hinausgehende Sachpreise sind über Sponsoren zu finanzieren.
    8. Jedem/Jeder TeilnehmerIn mit Preis wird eine Preisurkunde ausgestellt.
    9. Jedem/Jeder TeilnehmerIn ohne Preis wird eine Anerkennungsurkunde ausgestellt.
    10. Ehrende Erwähnungen und erste Preise „summa cum laude“ sollen nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten am Wettbewerbsort auf den Urkunden vermerkt werden.
    11. Die Rangfolge wird folgendermaßen bestimmt (es werden die folgenden Kriterien der Reihe nach soweit verglichen, bis eine Reihung feststeht):
      1. Punktesumme (größte zuerst).
      2. Anzahl an Aufgaben, die mit mindestens 6 Punkten beurteilt wurden (größte zuerst).
      3. Schulstufe (kleinste zuerst).
      4. TeilnehmerInnen, die bereits an IMO oder MEMO teilgenommen haben, zuerst.
      5. Geschlecht (weibliche zuerst).
      6. Losentscheidung.
  10. Qualifikation (Regionalwettbewerb für Fortgeschrittene)
    1. Insgesamt 40 TeilnehmerInnen qualifizieren sich für die Vorrunde des Bundeswettbewerbs (BWV).
    2. Nach Beginn des Wettbewerbs informiert der/die Juryvorsitzende den/die wissenschaftlicheN LeiterIn telefonisch über die Anzahl der anwesenden TeilnehmerInnen sowie über die Anzahl der anwesenden TeilnehmerInnen, die bereits an einer IMO oder MEMO teilgenommen haben.
    3. Der/die wissenschaftliche LeiterIn legt für jeden Regionalwettbewerb die Anzahl der Plätze für die BWV fest. Dabei wird folgendermaßen vorgegangen: Zunächst werden jeder Region so viele Plätze zugewiesen, wie TeilnehmerInnen an IMO oder MEMO anwesend sind. Die verbleibenden Plätze werden nach dem d'hondtschen Verfahren entsprechend der Anzahl der TeilnehmerInnen vergeben, die noch nie an einer IMO oder MEMO teilgenommen haben.
  11. Festlegung der Preise
    1. In der abschließenden Sitzung vergibt die Jury durch Beschluss die Preise auf der Basis der hier vorliegenden Richtlinien.
    2. Dieser Beschluss der Jury ist unter allen Umständen endgültig. Die TeilnehmerInnen nehmen vor Beginn des Wettbewerbs diese Regelung durch Unterschrift zur Kenntnis.
    3. Alle anwesenden Jurymitglieder unterschreiben die Ergebnisliste. Das Original verwahrt die/der Juryvorsitzende. Die Jurymitglieder und der/die OrganisatorIn erhalten Kopien oder Scans. Weitere Kopien oder Scans erhalten BundeskoordinatorIn und wissenschaftlicheR LeiterIn.
    4. Die Arbeiten werden den TeilnehmerInnen bei der Preisverleihung zurückgegeben.
    5. In Ergebnislisten sollen Fehler in den Daten, die mit den Ergebnissen nichts zu tun haben (etwa Schule, Klasse, etc.), auch später korrigiert werden dürfen. Wenn das bei Reihenfolge, Medaillen etc. einen Unterschied gemacht hätte, wird dort dennoch nichts verändert. Eine Änderung muss von Wissenschaftlicher Leitung und Bundeskoordination genehmigt werden und (im Rahmen des Möglichen) mit dem zuständigen Juryvorsitzenden besprochen werden.
  12. Diese Statuten treten mit dem Schuljahr 2018/2019 in Kraft.
  13. Es wurde ein Krisenstab (Robert Geretschläger, Heinrich Josef Gstöttner, Clemens Heuberger, Walther Janous, Stefan Leopoldseder) gebildet, der im Falle behördlicher Anordnungen betreffend COVID-2019 Abweichungen von den Regularien beschließen kann; dabei ist nach bestem Wissen und Gewissen vorzugehen und sind die übergeordneten Ziele der Österreichischen Mathematik-Olympiade als leitende Grundsätze anzusehen. Dessen Vollmachten sind mit 31. Oktober 2020 beschränkt. Beschlossen von den Teilnehmer*innen der Frühjahrssitzung am 9. März 2020.
Beschlossen von den TeilnehmerInnen der Herbst-Besprechung 2018, Wien 1.10.2018.
Redaktionelle Änderungen nach Umbenennung der Bewerbe, 11.12.2018.
Änderungen beschlossen von den TeilnehmerInnen der Herbst-Besprechung 2019, Wien 23.9.2019.
Änderung von 2.4 und Ergänzung von 11.5 beschlossen von den Teilnehmer*innen der Herbst-Besprechung 2023, Online 18.09.2023